Gesetzliche Gewährleistung
Ihre Rechte beim Kauf von Waren: der offizielle Hinweis der Europäischen Union.
Weitere Informationen zu Ihren Gewährleistungsrechten bei „Ihr Europa“
Den vollständigen Hinweis können Sie seitlich verschieben. Eine Textzusammenfassung steht unter der Grafik.
Die wichtigsten Informationen als Text
Für Waren gilt in der EU grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. In manchen Ländern gelten längere Fristen. Für gebrauchte Waren kann eine kürzere Frist gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Verkäufer haften für Mängel, die bei der Lieferung bereits bestanden und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar werden. Verbraucher können kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen; unter bestimmten Voraussetzungen kommen eine Preisminderung oder die Erstattung des Kaufpreises in Betracht.
Melden Sie einen Mangel möglichst bald beim Verkäufer und halten Sie einen Kaufnachweis bereit, beispielsweise Ihre Rechnung.
Freiwillige gewerbliche Garantien bestehen unabhängig von diesen gesetzlichen Rechten. Die GARAN-Kennzeichnung betrifft eine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.





